Das Abitur, der Zugang zu Universitäten und Hochschulen

Der Wechsel auf die Godesberger Privatschule

11. Klasse > Einstieg jederzeit möglich von

  • Gymnasium
  • Gesamtschule oder Realschule mit bestandenem Abschluss

12. Klasse > Einstieg jederzeit möglich von

  • Fachoberschule oder Berufskolleg mit bestandenem Fachabitur
  • Gymnasium oder Gesamtschule nach der Einführungsphase, auch mit “Altersparagraph”

Chancen mit Abitur

Das allgemeine Abitur ist der höchste Schulabschluss in Deutschland. Zuweilen spricht man auch vom Vollabitur. Mit ihm haben Absolventen der Godesberger Privatschule die Allgemeine Hochschulreife und sind damit berechtigt, an allen Hochschulen und Universitäten in allen deutschen Bundesländern ein Studium aufzunehmen. Nach Aushändigung des Abiturzeugnis besteht dann theoretisch die Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge. Allerdings besteht bei einigen Studiengängen der NC, der Numerus Clausus, der vorschreibt einen gewissen Notendurchschnitt zur Aufnahme eines Studiums vorweisen zu müssen. Ein großer Teil von Studiengängen haben mittlerweile eine NC-Quote. Der bekannteste NC ist wohl der für ein Medizinstudium, der je nach Bundesland zwischen 1.0 und 1.2 liegt. Bildung ist Sache der Bundesländer, darum gibt es hier Unterschiede.

Eine Schülerin und ein Schüler beim gemeinsamen Lernen in der Schule.

Abitur und dann direkt studieren?

Das ist nicht ganz so einfach, denn Universitäten und Hochschulen knüpfen die Aufnahme eines Studiums für einzelne Fachrichtungen gibt es gesonderte Zulassungsverfahren. Zunächst erfolgt eine schriftliche Bewerbung (siehe auch Berufsvorbereitung und Bewerbungstraining), dann folgt oft ein Aufnahmegespräch und ggfs. auch ein Aufnahmetest. Die Eignungsprüfung kann auch sportliche oder künstlerische Proben beinhalte; also etwa für ein Sportstudium oder ein Kunststudium. Bestehen mehr Bewerbungen als Studienplätze, dann entscheiden die Universitäten teilweise nach eigenen Gesichtspunkten, welche Auswahlkriterien bzw. welches Auswahlverfahren sie nutzen. Geregelt werden die Anforderungen auch durch die jeweils in den Bundesländern gültigen Landeshochschulgesetze, denn Bildung ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Jedes Studium ist ein Verwaltungsvorgang und aus diesem Grunde sehr exakt geregelt.